Entschließung
der Landesversammlung in Alsfeld
April 2004
Die in Alsfeld versammelten Delegierten der Landesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Landesgruppe Hessen, begrüßen grundsätzlich den Beitritt der osteuropäischen Nachbarn, insbesondere der Tschechischen Republik und der Slowakei, zur Europäischen Union. Sie sehen darin einen bedeutenden Schritt zur Wiederherstellung der historisch-politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Einheit Europas.
Sie weisen jedoch darauf hin, daß Europa eine Rechts- und Wertegemeinschaft ist, in der diskriminierende und gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht verstoßende Gesetzte keinen Platz haben dürfen.
Sie fordern deshalb:
- Aufhebung der Beneš-Dekrete, soweit sie die Sudetendeutschen betreffen, mit Wirkung für die Vergangenheit.
- Annullierung des sogenannten Straffreistellungsgesetzes vom 8. Mai 1946.
- Strafrechtliche Verfolgung von Tätern, die Verbrechen an Deutschen begangen haben.
- Heilung des Vertreibungsunrechts durch einen für beide Seiten tragbaren Ausgleich.
- Vorbereitende Gespräche zwischen Vertretern der Sudetendeutschen und Vertretern der Regierung der Tschechischen Republik und gegebenenfalls unter Beteilung von Vertretern der Bundesregierung, zur Lösung der offenen Fragen.
- Aufarbeitung der beiderseitigen Geschichte auf der Grundlage der geschichtlichen Wahrheit.
Die Delegierten stellen dazu fest:
- Die unveränderte Weitergeltung der vorstehend genannten Gesetze verstößt eklatant gegen die Kopenhagener Kriterien für die Erweiterung der Europäischen Union. Danach sind die Anerkennung des internationalen Völkerrechts sowie aller Menschen- und Bürgerrechte Beitrittsvoraussetzungen.
- Die Vertreibung und entschädigungslose Enteignung der Sudetendeutschen verstößt eklatant gegen die internationalen Normen des Völkerrechts. Weiter erfüllt die Vertreibung den Tatbestand des Völkermords.
- Besonders betroffen von der Weitergeltung der Beneš-Dekrete ist die deutsche Volksgruppe in der Tschechischen Republik. Die dort lebenden Deutschen werden bezüglich ihres widerrechtlich konfiszierten Eigentums als Bürger zweiter Klasse behandelt. Dieser Sachverhalt stellt eine gegen das europäische Recht verstoßende Diskriminierung dar.
Die Delegierten verlangen, insbesondere von der Bundesregierung und von den europäischen Institutionen, die Aufhebung der genannten völkerrechtswidrigen Gesetze einzufordern.
Die Delegierten fordern die Bundesregierung auf, ihre Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber den Sudetendeutschen wahrzunehmen.
Sie wenden sich weiter an alle politischen Kräfte in der Tschechischen Republik, die für Recht und Gerechtigkeit eintreten, die berechtigten Belange der Sudetendeutschen zu unterstützen.
Die Delegierten nehmen bezüglich der aufgestellten Forderungen Bezug auf das Wiesbadener Abkommen vom 4. August 1950.
Alsfeld, 24. April 2004