Entschließung

Die in Höchst im Odenwald versammelten Delegierten der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft fordern die Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik auf, ein Abkommen zu schließen, um die nach dem Zweiten Weltkrieg ermordeten Deutschen menschenwürdig beisetzen zu können.

Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden durch Angehörige der tschechoslowakischen Armee, von Aufständischen und Zivilpersonen Massaker an Sudetendeutschen statt.

Die Ermordeten wurden meist außerhalb des Friedhofs verscharrt. Beispielsweise wird auf die Erschießung von Deutschen in der Umgebung von Teplitz und auf dem Marktplatz von Haida verwiesen.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge kann diese Opfer nicht bergen und auf einem Sammelfriedhof beisetzen, weil ein entsprechendes Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik bisher nicht abgeschlossen werden konnte.

Die Delegierten fordern in diesem Zusammenhang, dass die Arbeit der Deutschen Kriegsgräberfürsorge in Bezug auf zivile Opfer auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt wird.

Mit dieser Forderung soll keine Anklage gegen das tschechische Volk erhoben werden.

Europäische Kulturnationen sind es ihren Toten schuldig, dass diese menschenwürdig bestattet werden.

alle Toten von Terror und Gewalt auf den Soldatenfriedhöfen in der Tschechischen Republik unter Teilnahme von offiziellen Vertretern der deutschen und der tschechischen Seite sowie von Vertretern der Sudetendeutschen würdig beizusetzen.

Mit dem Versöhnungskreuz von Wekelsdorf , bei dessen Einweihung tscheschische Spitzenpolitiker und Vertreter der Sudetendeutschen teilnahmen, wurde bereits ein sichtbares Zeichen der Versöhnung gesetzt.

Höchst im Odenwald, den 12. April 2003