Völkermord darf in Europa nicht legalisiert werden

In der Diskussion um den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union ist unter anderem von den Vertriebenenverbänden gegenüber dem tschechischen Parlament gefordert worden, das Gesetz vom 8- Mai 1946 (Slg Nr. 115) über die Rechtmäßigkeit von Handlungen, die mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhingen, aufzuheben.

In § 1 dieses Gesetzes heißt es:" Eine Handlung, die in der Zeit vom 30.September 1938 bis 28..Oktober 1945 vorgenommen wurden und deren Zweck es war, einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Strafe für die Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatte, ist auch dann nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre".

Wie der Landesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft Alfred Herold dazu erklärte, ist es aufgrund dieses Gesetzes zu Folterungen und bestialischen Morden an Sudetendeutschen gekommen. Herold verwies in diesem Zusammenhang auf die Dokumentation des tschechischen Historikers Tomas Stanek " Verfolgung 1945".Darin würden einige grausame Straftaten an Sudetendeutschen aufgeführt.

Tschechische Zeugen hätten bestätigt, dass Deutsche aufgehängt, mit Benzin übergossen und angezündet wurden. Eine tschechische Zeugin berichtete über die Ermordung von 11 in der Mehrzahl älteren Frauen, sechs Männern und vier Kindern, unter diesen ein Baby in Wekelsdorf. Eine tschechische Zeugin schilderte in der Dokumentation ihr Erlebnis wie folgt: "Am Schrecklichsten war der Anblick eines Kindchens in einem Wickelkissen, welches ein bis zur Unkenntlichkeit des Gesichtchens zerschmettertes Köpfchen hatte....offensichtlich von einem Gewehrkolben gemacht". Wörtlich heiße es weiter in der Dokumentation: "Die Exekutionen, Morde und Gewalttaten erreichten Ausmaße, auf die sogar die Regierung reagieren musste".

Diese Straftäter seien in der damaligen Tschechoslowakei und in der heutigen Tschechischen Republik aufgrund dieses Gesetzes nicht vor Gericht gestellt worden.

Herold sprach von einer Perversion des Rechts, wenn nach der Auffassung des EU Kommissars Verheugen und des deutschen Völkerrechtlers Jochen Frowein gefolgt würde, und dieses Gesetz weiter ein Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung bleibe. In dem jetzt bekannt gewordenen Gutachten komme Frowein zu dem Schluss, die Täter könnten nach über 50 Jahren nicht mehr vor Gericht gestellt werden, da sie ihr Leben lang vertraut hätten, dass sie für diese Taten nicht bestraft würden.
Damit öffne man in den Krisenregionen der Welt Gewalttätern Tür und Tor Morde an der Zivilbevölkerung zu begehen, ohne nachher zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Dieses Gesetz gehe von einer Kollektivschuld der Sudetendeutschen aus. Die Weitergeltung dieses Gesetzes verletze in besonderem Maße das Rechtsempfinden der sudetendeutschen Opfer. Sie fühlten sich verhöhnt.

Viele der noch lebenden Sudetendeutschen, die Opfer von Gewaltmaßnahmen wurden, seien noch traumatisiert. Mord bleibe Mord. Dafür gebe es in zivilisierten Staaten keine Rechtfertigung. Wer Völkermord legalisiere, habe keinen Platz in der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft.

Herold hob hervor, auf der Basis von Mensch zu Mensch sei die Verständigung zwischen Sudetendeutschen und Tschechen schon weit fortgeschritten. Nun sei die Bundesregierung aufgefordert, ihrer Obhutspflicht gegenüber den Sudetendeutschen nachzukommen und in der EU und gegenüber Prag auf die Beseitigung dieses Gesetzes hinzuwirken.