Pressemitteilung

Die Vermögensfrage der deutschen Heimatvertriebenen ist weiter offen

In seiner letzten Sitzung befasste sich der geschäftsführende Landesvorstand des Landesverbandes Hessen des Bundes der Vertriebenen ausführlich mit der offenen Vermögensfragen der deutschen Heimatvertriebenen.

Nach Auffassung des Landesvorstandes sind diese Vermögensfragen weiter offen.

Auch verstoße die entschädigungslose Enteignung der Heimatvertriebenen bei der Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg eklatant gegen das Völkerrecht.

Scharfe Kritik übte der Landesvorstand an Bundeskanzler Gerhard Schröder.
Mit seiner Rede anlässlich des 60. Jahrestages des Warschauer Aufstandes habe er Restitutionsansprüche der deutschen Heimatvertriebenen ausgeschlossen und bemerkt, die Bundesregierung würde Ansprüchen von Vertriebenen "entgegenwirken". Weiter gehe der Bundeskanzler von einer Kollektivschuld der deutschen Heimatvertriebenen aus.
Nach Auffassung des Landesvorstandes verletzte der Bundeskanzler mit diesen Äußerungen die ihm nach dem Grundgesetz aufgegebene Schutz und Fürsorgepflicht gegenüber den Heimatvertriebenen.

Weiter wird die durch die Rede ausgelöste Pressekampagne gegen die Heimatvertriebenen verurteilt. Damit werde die von Chauvinisten in Polen und in der Tschechischen Republik ausgehende Hexenjagd gegen die Heimatvertriebenen noch verstärkt. Die Heimatvertriebenen dürften nicht zu Sündenböcken gemacht werden.

Der Landesvorstand verweist weiter auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur offenen Vermögensfrage. So habe das Bundesverfassungsgericht am 5. Juni 1992 zum deutsch-polnischen Grenzvertrag festgestellt, dass der Vertrag keine Regelungen in Bezug auf das Eigentum trifft.
Mit dem Grenzvertrag sei keine Anerkennung früherer polnischer Enteignungsmaßnahmen seitens der Bundesrepublik Deutschland verbunden.

Weiter verweist der Landesvorstand auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachbarschaftsvertrag vom 8. September 1993.
Auch hier stellte das Gericht fest, der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag beeinträchtige die Beschwerdeführer nicht in ihrem Eigentumsrecht. Auch bestehe keine Verwirkungsgefahr.

Der Landesvorstand wendet sich entschieden gegen ausgelöste Stigmatisierung.

In einem demokratischen Staat dürfe niemand durch eine öffentliche Kampagne behindert werden, sein Recht bei Gericht zu suchen. Das Eigentumsrecht sei ein individuelles Recht. Es müsse jedem Einzelnen überlassen bleiben, ob er dieses Recht geltend macht.

Der Landesvorstand fordert eine Regelung bezüglich der offenen Vermögensfrage der deutschen Heimatvertriebenen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Ungarn, das dieses Problem bereits löste. Nur durch eine Lösung der offenen Frage könne der Rechtsfrieden hergestellt werden.

Wiesbaden, den 11.August 2004