Sudetendeutsche Landsmannschaft begrüßt europäischen Verfassungsvertrag

Bei der traditionell beim Hessentag stattfindenden Sitzung des Gesamtvorstandes der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft wurde die Einigung der Staaten der Europäischen Union zu einem europäischen Verfassungsvertrag begrüßt.

Darin wird der richtige Weg zu einer Rechtseinheit Europas gesehen.

Besonders begrüßt wird die Charta der Grundrechte, die rechtsverbindlich für alle Mitgliedsstaaten ist.

Der Gesamtvorstand fordert erneut die Tschechische Republik auf, die Beneš-Dekrete, soweit sie die Sudetendeutschen betreffen, mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben. Diese Dekrete verstoßen eklatant gegen die unantastbaren Menschenrechte.

Dazu erklärte der Landesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft Alfred Herold:
"Die erwähnten Benesch-Dekrete waren die Rechtsgrundlage für die rechtswidrige Enteignung und Vertreibung von über drei Millionen Sudetendeutschen."
"Besonders betroffen sind heute die noch in der Tschechischen Republik lebenden Sudetendeutschen. Sie werden durch die Benesch-Dekrete ganz erheblich diskriminiert und in ihren Rechten empfindlich verletzt. Während die übrigen Staatsbürger der Tschechischen Republik ihr enteignetes Vermögen zurückbekamen, ist die deutsche Minderheit davon ausgenommen."
"Diese Zurücksetzung ist ein grundlegender Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Diese, unsere Landsleute, dürfen nicht Bürger zweiter Klasse in Europa sein. Europa ist eine Rechts- und Wertegemeinschaft, die solche rechtsverletzenden Ausgrenzungen nicht zulässt."

Wie Herold erläuternd ausführte, war ein Teil der Sudetendeutschen von Vertreibungsmaßnahmen nicht betroffen. Es handelte sich dabei überwiegend um Fachkräfte, die von der Industrie gebraucht wurden. Sie seien nach Kriegsende völlig rechtlos gewesen und hätten Zwangsarbeit leisten müssen. Im Gegensatz zu Tschechen erhielten sie für die Zwangsarbeit keine Entschädigung.

Heppenheim, den 22. Juni 2004