Entschließung der Landesversammlung 2008
der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft

Die in Gießen-Kleinlinden versammelten Delegierten der Landesversammlung der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft begrüßen, dass nach einer Meldung von Radio Prag die Gebeine von über 4.000 deutschen Soldaten in Eger beigesetzt werden sollen.

Die Delegierten äußern ihr großes Unverständnis über die Weigerung der Regierung der Tschechischen Republik, mit der Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über die Bestattung deutscher Opfer abzuschließen, die kurz nach dem Zweiten Weltkrieg bei Massakern oder in tschechischen Konzentrationslagern umkamen und heute noch in Massengräbern verscharrt sind.

Nach Auffassung der Landesversammlung hat die Bundesregierung in dieser Frage die deutschen Interessen nicht hinreichend vertreten.

Mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 22. November 2007 wird der Sudetendeutschen Landsmannschaft nahe gelegt, dazu beizutragen, "dass die tschechische Seite der Einbeziehung der Opfer der unmittelbaren Nachkriegszeit doch noch zustimmt".

Die Delegierten bitten diesbezüglich den Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Bernd Posselt, mit Unterstützung der Bundesregierung entsprechende Schritte einzuleiten.

Die Delegierten fordern weiter die Regierung der Tschechischen Republik auf, im Rahmen eines "runden Tisches" mit Vertretern der Sudetendeutschen Volksgruppe Lösungen der offenen Fragen zu finden.

Sie verlangen in diesem Zusammenhang mit Nachdruck:

Dazu wird festgestellt:

Die Landesversammlung dankt dem bayerischen Ministerpräsidenten, Dr. Günther Beckstein, dass er in Prag die Benesch-Dekrete als "offene Wunde" sowie als einen Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnete.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber den Sudetendeutschen wahrzunehmen.

Abschließend verweisen die Delegierten auf das Wiesbadener Abkommen vom 4.Augsut 1950, das zwischen General Prchala für den Tschechischen Nationalausschuss und der Arbeitsgemeinschaft sudetendeutscher Interessen geschlossen wurde, in dem es unter Ziffer 4 heißt:
"Beide Teile lehnen die Anerkennung einer Kollektivschuld und des aus ihr fließenden Rachegedankens ab, sie verlangen aber die Wiedergutmachung der Schäden, die das tschechische Volk und das sudetendeutsche Volk erlitten haben und die Bestrafung der geistigen Urheber und der ausführenden Organe der begangenen Verbrechen."

Gießen-Kleinlinden, den 15.März 2008