Entschließung
der
Landesversammlung der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft
Die in Friedberg- Ockstadt versammelten Delegierten der Landesversammlung der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft haben mit großem Unverständnis von der Haltung der tschechischen Regierung gegenüber dem Bundesverband der Sudetendeutschland Landsmannschaft Kenntnis genommen.
Die Delegierten stellen dazu fest:
- Die Äußerung von Premier Jiri Paroubek, die Sudetendeutsche Landsmannschaft sei kein Gesprächspartner und die Erklärung von Präsident Vaclav Klaus, er werde auf die Aufforderung nicht reagieren, verstoßen eklatant gegen den europäischen Geist.
Die noch offenen Fragen im sudetendeutsch - tschechischen Verhältnis
können nur unter Einbeziehung der Betroffenen im Rahmen eines "runden
Tisches" im Geist des Wiesbadener Abkommens vom 4. August 1950
gerecht gelöst werden. Durch die Haltung der tschechischen
Spitzenpolitiker werden neue Barrieren aufgebaut.
- Die Delegierten mahnen an, dass zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich ein Abkommen über die würdige Beisetzung von Ziviltoten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Opfer von Gewalttaten wurden, abgeschlossen wird.
Diese Opfer sind heute noch in Massengräbern verscharrt.
- Das zögernde Verhalten der tschechischen Regierung bezüglich eines solchen Abkommens dient nicht der gegenseitigen Verständigung auf dem Weg zu einem geeinten Europa
- Europäische Kulturnationen sind es ihren Toten schuldig, dass sie würdig beigesetzt werden.
- Die Delegierten gedenken auch der Opfer der wilden Vertreibungen sowie der Opfer der sogenannten "organisierten Vertreibung" nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie stellen dabei heraus, dass es sich hierbei um Völkermord handelte, weisen jedoch in diesem Zusammenhang jegliche Kollektivschuld zurück.
- Abschließend verweisen die Delegierten auf das Wiesbadener Abkommen vom 4. August 1950, das zwischen General Prchala für den Tschechischen Nationalausschuss und der Arbeitsgemeinschaft sudetendeutscher Interessen geschlossen wurde, in dem es unter Ziffer 4 heißt:" Beide Teile lehnen die Anerkennung einer Kollektivschuld und des aus ihr fließenden Rachegedankens ab, sie verlangen aber die Wiedergutmachung der Schäden, die das tschechische Volk und das sudetendeutsche Volk erlitten haben und die Bestrafung der geistigen Urheber und der ausführenden Organe der begangenen Verbrechen".
Friedberg-Ockstadt, den 22. April 2006