Entschließung 02
der
Landesversammlung der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft
Die in Löhnberg versammelten Delegierten der Landesversammlung der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft fordern die Bundesregierung und die Regierung der Tschechische Republik auf, darauf hinzuwirken, daß die Opfer von Terror und Gewalt nach dem Zweiten Weltkrieg in der Tschechischen Republik würdig bestattet werden.
Sie stellen dazu fest:
- Die nach dem Zweiten Weltkrieg von tschechischen Revolutionsgarden ermordeten Deutschen, die in Massengräbern verscharrt wurden, haben 60 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg ein Recht darauf, menschenwürdig beigesetzt zu werden.
- Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge konnte diese Toten nicht beerdigen, weil kein entsprechendes Abkommen rechtsgültig vorliegt.
- Es wird darauf hingewiesen, daß alle Fraktionen des Deutschen Bundestags, sich mit Schreiben an die Sudetendeutsche Landsmannschaft für eine menschenwürdige Bestattung dieser Opfer einsetzen.
Die Delegierten fordern:
- Alle Toten von Terror und Gewalt auf den Soldatenfriedhöfen in der Tschechischen Republik unter Teilnahme von offiziellen Vertretern der deutschen und der tschechischen Seite sowie von Vertretern der Sudetendeutschen in würdiger Form beizusetzen.
Sie stellen dazu fest:
- Mit dieser Forderung soll keine Anklage gegen das tschechische Volk erhoben werden.
- Europäische Kulturnationen sind es ihren Toten schuldig, daß diese menschenwürdig bestattet werden.
- Mit dem Versöhnungskreuz von Wekelsdorf, bei dessen Einweihung tschechische Spitzenpolitiker und Vertreter der Sudetendeutschen teilnahmen, wurde bereits ein sichtbares Zeichen der Versöhnung gesetzt.
Löhnberg, 16. April 2005