Ermittlungsverfahren wegen des Massenmordes in der Umgebung von Taus eingeleitet

In der Umgebung von Taus/Domazlice kam es kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges zu grauenhaften Morden an Deutschen durch Partisanen und Angehörige der tschechoslowakischen Armee. Kürzlich wurde in Drasenau/Drazenov ein Massengrab freigelegt. Es konnten die Gebeine von 54 Männern jüngeren Alters geborgen werden.

Nach den Forschungen des tschechischen Historikers Tomas Stanek sind die Massaker an Deutschen in der Umgebung von Taus vom damaligen Staatssicherheitsdienst (StB) der Tschechoslowakei untersucht worden.
Die Befehle zur Ermordung der Deutschen hatte der Stabshauptmann der Infantrie Josef F. erteilt. F. stammt aus einer deutsch-tschechischen Familie.

Bei den Toten handelt es sich nach Stanek um Angehörige der SS, der SA und von Nazigliederungen. In der Dokumentation heißt es weiter: "Doch konnte es sich bei einer bedeutsamen Zahl von Opfern unter diesen auch um Leute gehandelt haben, welche sich während der Besatzungszeit nichts hatten zuschulden kommen lassen….F. und Genossen holten die Deutschen aus der Haft im Gefängnis des Kreisgerichts und aus dem Lager Chrastawitz bei Taus. Etliche Personen wurden im Polizeigefängnis erschlagen, andere außerhalb der Stadt. Das war unter anderem das Schicksal von 35 Männern aus Bischofteinitz. Nach einem Bericht des Ministeriums für nationale Verteidigung aus dem Jahre 1947 wurden die Toten in Massengräbern unweit der Ortschaft Drasenau begraben. Es waren insgesamt an die hundert Menschen. Mit Wissen von F. wurden weitere, annähernd 120 Menschen, direkt auf dem Tauser Bahnhof erschossen , in dessen Nähe sie auch beerdigt wurden" . Diese Massaker sollten nach dem Willen der damaligen Behörden geheim gehalten werden.

Stabshauptmann Josef F. und Hauptmann Jan H. erhielten damals für ihre Widerstandstätigkeit, für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Taus und dessen Umgebung, für die rasche Aussiedlung der Deutschen u. a. im Dezember 1945 auf Vorschlag von Oberst K. V.-St. eine Belobigungsanerkennung seitens des Ministeriums des Innern.

Die Staatsanwaltschaft Hof hat auf Grund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des mehrfachen Mordes gegen die früheren tschechoslowakischen Offiziere Stabshauptmann Josef F., Hauptmann Jan H. und Oberst K. V.St. eingeleitet.

Mit der Tschechischen Republik besteht ein Rechtshilfeabkommen.

In anderen bereits abgeschlossenen Fällen wurden die Ermittlungsakten von der Staatsanwaltschaft Hof an die tschechischen Behörden zur Strafverfolgung abgegeben. In einem Fall konnte die tschechische Polizei eine Tatverdächtige ermitteln, die danach vermutlich Selbstmord beging.

Nach den bisherigen Erfahrungen findet in diesen Fällen das Straffreistellungsgesetz vom 8. Mai 1946 in der Tschechischen Republik keine Anwendung.

Adolf Wolf