Bleibt das Massaker von Nachod ungesühnt?

Die Tschechische Republik wird immer wieder von ihrer unrühmlichen Vergangenheit eingeholt. Es kommen bisher nicht öffentlich bekannte Verbrechen an Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg ans Tageslicht. Positiv zu bewerten ist, dass die tschechischen Medien darüber berichten. Diese Verbrechen beschäftigen auch die tschechischen Strafverfolgungsbehörden.

Die tschechische Tageszeitung Mlada Fronta Dnes berichtete in der Ausgabe vom 23. Oktober 2002 über bei de Staatsanwaltschaft Königgrätz anhängigen Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen an Sudetendeutschen in der Nachkriegszeit.

Wie der zuständige Staatsanwalt Vladimir Prokop gegenüber dieser Zeitung erklärte, seien in letzter Zeit immer mehr Strafanzeigen von Deutschen wegen Nachkriegsverbrechen eingegangen. Vier Anzeigen würden zur Zeit bearbeitet. Die erste Anzeige sei vor zwei Jahren eingegangen. Zwei Ermittlungsverfahren hätten ausgesetzt werden müssen, weil die für die Strafverfolgung erforderlichen Tatsachen nicht festgestellt werden konnten.
Wie Staatsanwalt Vladimir Prokop weiter ausführte, gestalteten sich die Ermittlungen sehr schwierig. Die Strafverfolgungsbehörden hätten aufzuklären, ob sich die Straftaten tatsächlich ereignet hätten, und die Täter überhaupt lebten. Auch müsse ihre Schuld bewiesen werden.

In Nachod fand kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs ein Massaker an deutschen Soldaten, Angehörigen der SS und an Zivilpersonen durch tschechische Partisanen, und Zivilisten statt. (Wir berichteten darüber).
Aufgrund einer Strafanzeige führte die Staatsanwaltschaft Hof/ Saale die Ermittlungen durch und leitete die Akten im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens an die tschechische Strafverfolgungsbehörde weiter. Der Staatsanwaltschaft sind die Namen der vermutlichen Täter mitgeteilt worden. Auch wurden Fotos der Partisanengruppe "Vaclavik", auf denen einige Tatverdächtigte zu sehen sind, der Staatsanwaltschaft zugeleitet.

Das Bezirksermittlungsamt Königgrätz /Hradek Kralove) setzte das Verfahren aus. Der betreffende Beschluss liegt der Redaktion vor. Darin heisst es:
"Gemäß § 159 Abs. 4 Strafordnung wird die Rechtssache Verdacht einer Teilnahme am Mord gemäß § 134 Ges. Nr. 117 aus dem Jahre 1852 gegen Spacek, Polak, Ptacnik, Zdenek Erlebach und Antonin Blaha, alle ohne näher Angaben, ausgesetzt, die 400 bis 500 Soldaten und Zivilpersonen deutscher Nationalität getötet haben sollen, da es nicht gelungen ist, Tatsachen zu ermitteln, die die Einleitung der Strafverfolgung begründen würden..."

Weiter wird dazu ausgeführt: "Aufgrund der Strafanzeige wurde gemäß § 158/3 Strafordnung verfahren, insbesondere wurde nach den verdächtigten Personen, Zeugen und Archivmaterial oder anderen urkundlichen Beweisen gesucht. Es wurden Daten aus zugänglichen Einwohnerregistern der Tschechischen Republik, Zeugenerinnerungen, Aussagen von Historikern, Museumsmitarbeitern, Zeitungsartikeln, Geschichtsbüchern und vorläufigen Ergebnissen der Exhumierung der Körper deutscher Soldaten in Nachod gesammelt. Es wurde Fach- und historische Literatur studiert, zum Beispiel das Strafgesetzbuch aus dem Jahre 1852, das Militärstrafgesetzbuch aus dem Jahre 1855 und andere Normtexte....."

Das Bezirksermittlungsamt in Königgrätz kommt zu dem Ergebnis, dass deutsche Gefangene in Nachod getötet wurden. Ihre Anzahl sei nicht eindeutig. Die tschechische Seite gebe 60 SS-Angehörige an, die deutsche Seite bis zu 200 dieser Personen. Die Aussetzung des Verfahrens wird wie folgt begründet:
"Weder historisch noch durch Zeugenaussagen ist es gelungen zu beweisen, von welchen konkreten Personen auf und welche Art die Gefangenen getötet wurden. Die Informationen darüber aus verschiedenen Quellen sind widersprüchlich. Einige nennen als Vollstrecker der Hinrichtungen die tschechischen Freiwilligen, andere die sowjetischen Soldaten und weitere die tschechischen Partisanen. Es wird nur vermutet, dass die meisten gefangenen Personen erschossen und einige erschlagen wurden. Die Informationen darüber, dass an der Tötung der genannten Soldaten konkrete Personen zum Beispiel Spacek, Polak, Ptacnik, Zdenek Erlebach und Antonin Blaha beteiligt waren, sind nur vermittelte, allgemeine, nicht konkrete Informationen, die überliefert werden, jedoch durch nichts und niemanden bewiesen sind...."

Weiter wird in dem Beschluss ausgeführt, die Exhumierung der Toten habe zu keinem konkreten Ergebnis geführt, da wegen der fortgeschrittenen Knochenzersetzung nicht festgestellt werden konnte, welche Verletzungen die einzelnen Soldaten erlitten haben.

Abschießend heisst es:
"Auf Grund der zugänglichen Informationen konnten keine Tatsachen ermittelt werden, die das Einleiten einer Strafverfolgung gegen konkrete Personen begründen würden. Darum habe ich beschlossen, die Sache auszusetzen, wie im Beschluss angeführt wurde. Dieser Beschluss bedeutet jedoch allenfalls kein Hindernis im rechtskräftigen Sinn, so dass es möglich ist das Verfahren fortzuführen, auch nach Erlass eines solchen Beschlusses. Es dürfen weitere Ermittlungen angestellt bzw. eine Strafverfolgung eingeleitet werden, falls andere Tatsachen festgestellt werden".

Wie aus tschechischen Quellen zu erfahren war, sollen noch Täter in Nachod leben.

Ein Augenzeuge des Massakers war im letzten Augenblick nicht mehr bereit, sein Wissen der tschechischen Strafverfolgungsbehörde preiszugeben.

Adolf Wolf